Nutzungsbedingungen
Stand: 20. Januar 2020
Vorbemerkung
Die Babtec Informationssysteme GmbH (nachfolgend „Babtec“) ist ein Hersteller und Anbieter von Qualitätsmanagement-Software-Lösungen. Mit der Plattform BabtecQube stellt die Babtec eine cloudbasierte Software zur Bearbeitung von Qualitätsvorgängen zur Verfügung. Über den BabtecQube können diese Qualitätsvorgängen auch gemeinsam mit Geschäftspartnern – durch Austausch der Qualitätsdaten – bearbeitet werden.
Der Austausch der Qualitätsdaten über den BabtecQube setzt voraus, dass dieser Austausch der Qualitätsdaten über den BabtecQube zwischen dem Kunden von Babtec, seinen Kunden und Lieferanten vereinbart wurde, insbesondere, dass durch diese Form der Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. einer Reklamation) die nach Maßgabe der auf das Verhältnis zwischen dem Kunden von Babtec, dessen Kunden und Lieferanten anwendbaren Vorschriften, gleich ob gesetzliche oder vertragliche, zur Geltendmachung von Ansprüchen (Reklamationen, Gewährleistungen, Garantien, u.ä.) gewahrt sind.
Diese Vereinbarung zwischen dem Kunden von Babtec und seinen Lieferanten und Kunden ist nicht Gegenstand der Nutzungsbedingungen und von den Parteien selbst herbeizuführen. Der Kunden von Babtec und seine Lieferanten und Kunden werden nachfolgend auch die „Parteien“ oder einzeln oder gemeinsam „Nutzer“ genannt.
Das Angebot des BabtecQube richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 310 BGB, so dass die Nutzungsbedingungen auch nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB gelten.
§ 1 Leistungs- und Nutzungsbeschreibung
(1) Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die auf einem Rechner der Babtec Informationssysteme GmbH (nachfolgend „Babtec“) oder auf einem Rechner von Babtec beauftragten Dritten installierte und durch Babtec betriebene digitale Anwendung BabtecQube (nachfolgend auch die „Anwendung“) zu nutzen. Indem der Nutzer die Anwendung verwendet, erklärt er sein Einverständnis mit den nachfolgenden Bestimmungen.
Die von Babtec zu erbringende Leistung umfasst die Bereitstellung der Anwendung sowie die Einräumung der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte. Babtec ermöglicht dem Nutzer den technischen Zugang zu der Anwendung.
Babtec betreibt die Anwendung und erbringt bzw. lässt die dafür erforderlichen Dienst- und Rechenzentrumsleistungen nach Maßgabe dieser Vereinbarung erbringen. Die Anwendung befindet sich derzeit auf einer Microsoft Azure-Plattform und basiert auf dessen Infrastruktur.
(2) Für die Beschaffenheit, die Leistungen und die Bedingungen der von Babtec bereitgestellten Anwendung und der Services und Funktionen der Anwendung ist die unter www.babtecqube.com bereitgestellten Leistungsbeschreibungen in jeweils aktueller Fassung maßgeblich. Babtec behält sich vor, diese Beschaffenheiten, Leistungen und Bedingungen fortlaufend zu ändern, insbesondere die Anwendung und ihre Services und Funktionen zu erweitern oder einzuschränken. Eine über die in der Leistungsbeschreibung in jeweils aktueller Fassung hinausgehende Beschaffenheit schuldet Babtec nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Anwendung in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Babtec, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, Babtec hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(3) Registrierung
Für die Nutzung der Anwendung ist eine Registrierung der Nutzer erforderlich, um den Nutzer zu authentifizieren und gleichzeitig die hierdurch möglichen Sicherheitsbedingungen an den Schutz von Daten zu gewährleisten. Die Einzelheiten der Registrierung ergeben sich aus dem jeweiligen Registrierungsprozess. Bei der Erstregistrierung werden insbesondere die folgenden Daten angefordert:
- Benutzername
- E-Mail-Adresse
- Passwort
- Firmenname
Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Registrierung erforderlichen Daten, insbesondere der Firmen, selbst einzutragen. Babtec übernimmt keine Gewährleistung, dass der Nutzer die Daten der Firma vollständig und richtig verwendet hat. Die Überprüfung der Daten obliegt dem jeweiligen Nutzer der Anwendung selbst, auch hinsichtlich der Daten seines Vertragspartners.
Die weiteren Daten können nach der Registrierung in der Anwendung ergänzt werden. Für die weitere Nutzung der Anwendung werden die Stammdaten der Nutzer zur Identifikation in der Firma und des Nutzers benötigt. Diese Stammdaten werden im BabtecQube-Account gespeichert.
(4) Infrastruktur
Babtec betreibt die für den Betrieb der Anwendung erforderliche Infrastruktur nicht selbst, sondern über die Microsoft Cloud Computing Plattform Azure. Babtec ist jedoch jederzeit berechtigt, die Infrastruktur selbst zu betreiben, die eingesetzte Infrastruktur durch eine andere – auch eines anderen Herstellers – zu ersetzen bzw. ersetzen zu lassen. Babtec ist ebenfalls berechtigt, die Anwendung im Rahmen eines Out-Sourcing durch Dritte betreiben zu lassen. Babtec wartet die Infrastruktur daher zurzeit auch nicht selbst. Microsoft wartet die Infrastruktur nach eigenem Ermessen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Infrastruktur erforderlich ist. Babtec trägt dafür Sorge, dass die für die Infrastruktur erforderlichen Nutzungsrechte und ggf. Wartungsverträge vorhanden sind / erworben werden.
(5) Datenspeicherung und -sicherung
Die mit der Anwendung erzeugten Daten des Nutzers bzw. die mit dem Nachrichtenaustausch der Anwendung dem Nutzer übermittelten Daten werden im Rahmen des Betriebes der Anwendung gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer dieser Vereinbarung (für den Fall der Beendigung dieser Vereinbarung gilt § 4 Abs. (5) dieser Vereinbarung). Die Datensicherung erfolgt innerhalb der Infrastruktur nach Maßgabe der für die Infrastruktur und deren Nutzung jeweils geltenden Bedingungen. Der Nutzer ist für die Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher, insbesondere handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten und -fristen hinsichtlich der Daten selbst verantwortlich.
(6) Netzverbindungen
Die Verbindung zwischen den Nutzern und der Anwendung ist nicht Leistungsumfang dieses Vertrages und wird nicht von Babtec zur Verfügung gestellt oder verantwortet. Jeder Nutzer muss selbst für die angemessene Verbindung zwischen der Anwendung und seinen Netzwerken Sorge tragen und diese schaffen. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Nutzer selbst zu tragen. Die Art und Form dieser Verbindung muss den jeweiligen Anforderungen der Anwendung entsprechen und so ausgelegt sein, dass die Verfügbarkeit der Netzwerkverbindung der Nutzung der Anwendung durch den Nutzer nach Art und Umfang entspricht.
(7) Technische Voraussetzungen
Der Nutzer verpflichtet sich, auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Anwendung zu schaffen. Babtec wird die jeweils aktuellen technischen Voraussetzungen in der Leistungsbeschreibung hinterlegen.
Babtec weist darauf hin, dass sich die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Anwendung ändern können. Der jeweilige Nutzer ist verpflichtet, sich über den Stand der technischen Voraussetzungen regelmäßig selbst zu informieren und die jeweils geänderten, aktuellen technischen Voraussetzungen unverzüglich auf eigene Kosten zu schaffen. Werden die jeweils aktuellen technischen Voraussetzungen nicht eingehalten, kann die Nutzung der Anwendung eingeschränkt oder nicht möglich sein.
(8) Wartung der Anwendung
Babtec wird die Anwendung nach eigenem Ermessen warten oder warten lassen. Ist die Nutzung der Anwendung oder eines Services für die Anwendung bzw. der Anwendung nicht kostenpflichtig, besteht für Babtec keine Verpflichtung zur Wartung der Anwendung. Im Übrigen umfasst die Wartung die laufende Verbesserung der Anwendung in ihrem organisatorischen Ablauf und in dem Programmablauf.
Babtec kann von einem Nutzer eine Vergütung nach Maßgabe üblicher Vergütungen für vergleichbare Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, soweit Babtec aufgrund einer Störungsmeldung des Nutzers tätig geworden ist, ohne dass tatsächlich ein (von Babtec zu vertretender) Mangel vorlag oder soweit Babtec aufgrund einer Störungsmeldung tätig geworden ist, die auf nicht ausreichendem Anwendungs- und Fachwissen des Nutzers oder seiner Mitarbeiter beruht.
(9) Betriebszeiten
Die Anwendung steht grundsätzlich zeitlich durchgängig und damit unbeschränkt zur Verfügung, sofern sie nicht aus technischen Gründen deaktiviert werden muss, z.B. zur Datensicherung oder Wartung der Anwendung bzw. der Infrastruktur. Der durchgängige Betrieb der Anwendung kann daher nicht gewährleistet werden. Im Übrigen gilt zur Verfügbarkeit zur Zeit folgendes:
Microsoft gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform MS Azure von 99,9 % pro Einheit im Jahr. Die Phasen, in welchen die Server nicht verfügbar sind, sollen nach Angaben von Microsoft nicht länger als 30 Minuten betragen. Der Betrieb der Anwendung beansprucht mehrere Einheiten (Datenbank, Prozessoren, Speicherplatz, u. ä.), so dass die Verfügbarkeit der Plattform Azure, auf der die Anwendung betrieben wird, voraussichtlich bei ca. 98 % im Jahr liegen wird. Soweit die Server aus Gründen nicht erreichbar sind, die Babtec nicht zu vertreten hat, ist die Nichterreichbarkeit bei der Berechnung der 98 %-Quote nicht zu berücksichtigen.
§ 2 Umfang der Nutzungsrechte
(1) Der Nutzer erhält zeitlich beschränkt für die Dauer dieser Vereinbarung das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die von Babtec zur Verfügung gestellte Anwendung im hier vereinbarten Nutzungsumfang zu nutzen.
(2) Babtec steht dafür ein, dass die vom vorliegenden Vertrag erfasste Anwendung frei von Rechten Dritter ist.
(3) Eine Überlassung der Anwendung oder der sonstigen Arbeitsergebnisse an den Nutzer erfolgt nicht.
(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Anwendung oder sonstige Arbeitsergebnisse über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritte nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn der Zugang wird ermöglicht, um Geschäftsvorfälle des Kunden durch Dritte bearbeiten zu lassen.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Nutzung der Services und Funktionen der Anwendung in dem in § 1 und der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsumfang ergibt sich aus den Preis- und Zahlungsbedingungen, die in jeweils aktueller Fassung auf www.babtecqube.com aufgeführt sind.
(2) Babtec ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Services und Funktionen der Anwendung zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Babtec wird dem Vertragspartner die Preiserhöhungen bekannt geben, entweder schriftlich, per E-Mail oder durch Veröffentlichung neuer Preis- und Zahlungsbedingungen, auf die in der Anwendung hingewiesen wird. Die Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Vertragspartner die bislang vereinbarte Vergütung bereits vor der Bekanntgabe der Preiserhöhung geleistet hat. Beträgt die Erhöhung pro Kalenderjahr mehr als 3,5 % der jeweils bisherigen Vergütung, ist der Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, spätestens 1 Monat nach Kenntnis des Vertragspartners von der Preiserhöhung. Macht der Vertragspartner von dem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die bis zu Erhöhung geltenden Vergütungen berechnet.
§ 4 Laufzeit
(1) Diese Vereinbarung ist von unbestimmter Dauer und beginnt mit der Registrierung, vgl. § 1 (3) dieser Vereinbarung.
(2) Einstellung / Kündigung und Kündigungsfrist einer kostenfreien Nutzung
Die Nutzung der Anwendung kann seitens des Nutzers jederzeit eingestellt werden, sofern die Nutzung der betreffenden Services und Funktionen der Anwendung nach dieser Vereinbarung für den Nutzer kostenfrei ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Babtec vor der Einstellung der Nutzung hierüber zu informieren und sämtliche mit ihm verbundenen Nutzer der Anwendung (Kunden und / oder Lieferanten) so rechtzeitig vor Einstellung der Nutzung schriftlich hierüber zu informieren, dass diese sich auf die Einstellung einrichten können. Erfolgt eine derartige Anzeige nicht, gilt die Nutzung sowohl gegenüber Babtec als auch gegenüber den mit dem Nutzer verbundenen Nutzern der Anwendung (Kunden und / oder Lieferanten) nicht als eingestellt, es sei denn, der Nutzer hat die Verbindung zu einem anderen Nutzer gelöscht, so dass Nachrichten nicht mehr ausgetauscht werden können. In diesem Fall verbleibt es bei der Verpflichtung des Nutzers, sämtliche mit ihm verbundenen Nutzer der Anwendung (Kunden und / oder Lieferanten) schriftlich unverzüglich über die Löschung der Verbindung zu informieren, um einen anderweitigen Nachrichtenaustausch zu ermöglichen.
Babtec ist berechtigt, diese Vereinbarung – soweit die Nutzung der betreffenden Services und Funktionen für den Nutzer kostenfrei ist und damit ggf. beschränkt auf diese Services und Funktionen – jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Kalendermonats zu kündigen.
(3) Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen für eine kostenpflichtige Nutzung
Ist die Nutzung der betreffenden Services und Funktionen der Anwendung nach dieser Vereinbarung für den Nutzer kostenpflichtig, so kann die Vereinbarung – sofern in den Preis- und Zahlungsbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist – mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. In den Preis- und Zahlungsbedingungen können hiervon abweichende Kündigungsfristen, die ggf. für die einzelnen Services und Funktionen unterschiedlich geregelt oder auf einzelne Services und Funktionen beschränkt sein können, oder Mindestlaufzeiten vereinbart werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche mit ihm verbundenen Nutzer der Anwendung (Kunden und/oder Lieferanten) unverzüglich über die Kündigung dieser Vereinbarung so rechtzeitig vor deren Beendigung und damit der Löschung / Trennung der Verbindung zu informieren, damit sich diese hierauf einstellen können und um einen anderweitigen Nachrichtenaustausch zu ermöglichen.
(4) Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(5) Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht. Auf entsprechenden ausdrücklichen Auftrag des Nutzers und gegen gesonderte Vergütung stellt Babtec dem Nutzer die im Zeitpunkt der Beendigung vorhandenen Daten des Nutzers zur Verfügung. Erfolgt ein solcher Auftrag durch den Nutzer nicht, ist Babtec berechtigt, diese Daten innerhalb von 90 Tagen nach der Beendigung der Nutzung der Anwendung durch den Nutzer zu löschen bzw. löschen zu lassen. Der Nutzer ist für die Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher, insbesondere handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten und -fristen hinsichtlich dieser Daten selbst verantwortlich.
§ 5 Dateneigentum
An den Daten der Nutzer erhält Babtec lediglich Verarbeitungsrechte zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Ansonsten verbleiben die Rechte beim Nutzer.
§ 6 Mitwirkung und Pflichten des Kunden
(1) Der Nutzer wird Babtec nach bestem Wissen und Gewissen unverzüglich mit allen ihm zugänglichen Informationen versorgen, die zur Erbringung der Leistungen durch Babtec erforderlich sind.
(2) Der Nutzer hat Babtec im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
(3) Der Nutzer erbringt die ihm obliegende Mitwirkung unentgeltlich.
§ 7 Haftung
(1) Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von Babtec nach § 536 a Abs. 1 BGB, ein Beseitigungsrecht und ein Aufwendungsersatzanspruch des Kunden nach § 536 a Abs. 2 BGB werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Babtec, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruht; der Haftungsausschluss gilt des Weiteren nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unseres Vertragspartners, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, ist weder ausgeschlossen noch beschränkt. Für sonstige Schäden unseres Vertragspartners haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Haben wir den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur dann, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners wegen Mängeln, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung den Zweck hatte, den Partner vor Schäden, die nicht an der Lieferung / Leistung selbst entstanden sind, zu bewahren. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten in jedem Fall auch für Folgeschäden, sie gelten jedoch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Klargestellt wird, dass ein Babtec zur Gewährleistung bzw. Mängelbeseitigung verpflichtender Fall nicht vorliegt, wenn Ausfälle oder Störungen auf Umstände zurückgehen, die außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs von Babtec liegen, insbesondere auch Ausfälle oder Störungen des vom Nutzer gesondert anzumietenden Fernleitungsnetzes oder höhere Gewalt.
(4) Bei Störungen, die der Nutzer durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder durch von ihm ergriffene mit der Anwendung zusammenhängende Maßnahmen verursacht hat, ist Babtec nicht zur Gewährleistung oder zum Schadensersatz verpflichtet. In diesem Fall schuldet Babtec daher auch nicht den Erfolg einer Mängelbeseitigung, sondern ist nur verpflichtet, sich um die Mängelbeseitigung zu bemühen.
(5) Der Nutzer hat nach Auftreten eines Mangels unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Information zu beschreiben, wie der oder die Mängel sich bemerkbar machen, wie sie sich auswirken und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu halten.
(6) Stellt sich bei einer Überprüfung eines vom Nutzer gerügten Mangels heraus, dass ein vom Kunden gerügter Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten an Babtec zu erstatten.
§ 8 Datenschutz
Babtec weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Nutzers nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet, insbesondere gespeichert und genutzt werden, soweit dies für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrages und die Übermittlung der Daten zwischen den Nutzern erforderlich ist. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten speichern wir solange, bis der Nutzer seinen Zugang endgültig löscht, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Weiterhin speichern wir die von dem Nutzer angegebenen freiwilligen Daten für die Zeit der Nutzung der Anwendung, soweit der Nutzer diese nicht zuvor löscht. Alle Angaben können vom Nutzer im persönlichen Bereich seines Accounts jederzeit eingesehen und geändert werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b + f DSGVO. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die unter www.babtecqube.com eingesehen werden können.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
- ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur in vorherigem gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. (1) bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. (2) nicht nachgewiesen ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche von den Parteien auf Grundlage dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen ist der Sitz von Babtec in Deutschland, soweit in dieser Vereinbarung nicht etwas anderes geregelt ist.
(2) Alleiniger Gerichtsstand wegen sämtlicher Streitigkeiten der Parteien aus Abschluss und Durchführung dieses Vertrages einschließlich etwaiger Scheck- und Wechselklagen ist der Sitz von Babtec in Deutschland. Babtec hat dabei das Recht, den Nutzer auch an einem anderen, für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtes, insbesondere des UN-Kaufrechts und sonstiger internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts.