Nach langen Diskussionen kam es in Sachen Lieferkettengesetz zu einer Einigung zwischen den Ressorts von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Geplant ist, den Gesetzesentwurf Mitte März im Kabinett zu beschließen und noch vor der Bundestagswahl im September 2021 zu verabschieden.
Im derzeitigen Entwurf sind diese Eckpunkte festgehalten:
- Das Inkrafttreten folgt einem Stufenplan
Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz für deutsche Großbetriebe mit mindestens 3000 Mitarbeitenden in Kraft. Ab 2024 gilt es dann auch für Unternehmen mit einer Betriebsgröße ab 1000 Mitarbeitenden. Für eine Entscheidung zur weiteren Ausdehnung des Gesetzes ist zu späterem Zeitpunkt eine Evaluation angedacht. - Unternehmen haften für direkte Zulieferer
Verantwortlich sind deutsche Unternehmen im Sinne der Sorgfaltspflicht für ihr eigenes Unternehmen und die direkten, unmittelbaren Zulieferer. Probleme bei mittelbaren Zulieferern in der vorgelagerten Lieferkette sind immer dann relevant, wenn ein Unternehmen über einen Verstoß in Kenntnis gesetzt wird, beispielsweise über eine Beschwerde eines Mitarbeitenden im Ausland. - Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt
Kommen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, ist keine zivilrechtliche Haftung vorgesehen – stattdessen drohen Bußgelder. Diese zu verhängen, obliegt dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle. Die Höhe der Bußgelder steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Unternehmen können außerdem bis zu drei Jahre nach ihrem Verstoß von öffentlichen Ausschreibungen ausgenommen werden. - NGOs und Gewerkschaften können im Namen Betroffener klagen
Kommt es zu Verstößen gegen Standards in den Lieferketten, erhalten Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Gewerkschaften das Recht, einzugreifen. Sie können Betroffene dann vor deutschen Gerichten vertreten und bei Zustimmung in deren Namen klagen.
Das Pressestatement von Arbeitsminister Hubertus Heil zum Thema Lieferkettengesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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