Richterhammer und Laptop auf einem Schreibtisch
Qualität

Was es mit dem möglichen Lieferkettengesetz auf sich hat und wie Sie sich dafür wappnen

Maren Behrendt / 01.10.2020

Kommt das Lieferkettengesetz oder kommt es nicht? Es scheint so, als ginge es inzwischen gar nicht mehr um die Frage nach dem „Ob“, sondern nur noch um das konkrete „Wann“. Der Vorwurf, dass deutsche Unternehmen ihren Gewinn zulasten Dritter entlang der globalen Wertschöpfungskette erwirtschaften, wiegt schwer. Initiativen fordern, Politiker diskutieren und unternehmerische Ansichten könnten unterschiedlicher nicht sein. Was es mit dem Lieferkettengesetz auf sich hat, was dieses für deutsche Unternehmen konkret bedeuten würde und was Sie schon heute vorbeugend tun können, um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, lesen Sie hier.

In der ISO 9001 ist die Rede davon, dass interessierte Parteien bei der Positionierung eines Unternehmens berücksichtigt werden sollen. Dazu gehört wohl auch eine fähige Produktion, in der wirtschaftlich erfolgsversprechende Produkte nicht zulasten fairer Arbeitsbedingungen und dem Umweltschutz hergestellt werden. Letztlich wollen wir doch alle ein Produkt fertigen, das mit seiner hohen Qualität besticht. Doch vergessen dürfen wir dabei nicht, dass Qualität entlang der Lieferkette entsteht und sich nicht nur im Endprodukt allein widerspiegelt. Ob es nun um den Anbau von Palmöl und den dafür gerodeten Regenwald in Guatemala oder um den mangelnden Brandschutz in pakistanischen Textilfabriken geht – Qualität, auf die man stolz sein kann, ist das am Ende wohl eher nicht. Die Frage, wie man als deutsches Unternehmen die Herkunft seiner Ware bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen will, stellen sich zurzeit dennoch viele.

Was hat es mit dem Lieferkettengesetz auf sich?

Das Leitmotiv zur Auferlegung eines Lieferkettengesetzes ist die Reaktion auf die 2016 durchgeführte Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Ziel dessen war die Prüfung, ob sich deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auch über die deutschen Grenzen hinaus annehmen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD legte man fest, dass eine gesetzliche Regelung eintreten soll, wenn das freiwillige Engagement der Unternehmen nicht ausreicht. Dieser Fall ist Mitte Juli eingetreten – die in diesem Jahr durchgeführte Evaluation zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent der deutschen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, so heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller setzen sich daher nun für fairen Handel in globalen Lieferketten sowie Rechts- und Handlungssicherheit für Unternehmen im Rahmen eines Lieferkettengesetztes ein.

Sollte im deutschen Bundestag ein Lieferkettengesetz verabschiedet werden, dann sind davon der bisherigen Planung zufolge zunächst größere deutsche Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden betroffen, sofern Ware aus dem Ausland bezogen wird. Dabei genügt es allerdings nicht, in der Lieferkette nur einen Schritt rückwärts zu denken. Die Rückverfolgung der Ware fängt bereits an ihrem Ursprung, also bei dem Rohstoff an. Demzufolge muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass es sich entlang der gesamten, vorgelagerten Lieferkette nichts zu Schulden kommen lässt. Gemeint ist damit nicht nur die einmalige Einholung einer Versicherung dessen, sondern die kontinuierliche Risikoeinschätzung. Sollte ein Schaden eintreten und sich herausstellen, dass ein deutsches Unternehmen keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu eliminieren, dann kann das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden und muss Schadensersatz zahlen. Auch wenn das mögliche Lieferkettengesetz laut aktuellem Stand nicht von vorneherein alle deutschen Unternehmen in die Verantwortung ziehen kann, zählt die gute Absicht hinter dem Gesetz – und dieser sollte sich unabhängig von der Mitarbeiteranzahl kein verantwortungsvoller Unternehmer entziehen.

Was ein Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen ändern würde

So viel politischer Wirbel auch um das Lieferkettengesetz herrscht – im Grunde wäre das Inkrafttreten dessen nichts anderes als eine weitere gesetzlich geregelte Anforderung an den Produktionsprozess. Normative und gesetzliche Anforderungen sind das täglich Brot eines Qualitätsmanagers. Das haben wir in unserem BloQ-Artikel zu Anforderungen, Normen und Gesetzen bereits thematisiert. Zu diesen normativen Anforderungen zählt schon heute eine Risikoeinschätzung, die potenzielle Risiken frühzeitig aufdeckt. Was also ändert das Lieferkettengesetz? Eigentlich nur die Anzahl an Risiken, die wir im Rahmen unserer Risikoeinschätzung näher beleuchten müssen. Was jetzt so einfach klingt, stellt natürlich eine große Herausforderung dar. Denn wie genau soll es möglich sein, die komplette vorgelagerte Wertschöpfungskette zu überwachen?

Eine für die Thematik sensibilisierte Geschäftsführung wird auf die Verantwortlichen im strategischen Einkauf zugehen und sich rückversichern wollen, dass die eingekaufte Ware fair produziert wurde. Der Qualitätsmanager wird die vom strategischen Einkauf ausgewählten Lieferanten auditieren und sich die Versicherung einholen, dass die Ware gemäß der entsprechenden Auflagen produziert wurde. Zusätzlich wird er sich vergewissern müssen, dass sich die Lieferanten seines eigenen Lieferanten wiederum ebenfalls daran halten – und zwar angefangen beim ersten Glied der Lieferkette. Ist dies entsprechend gegeben und transparent dargelegt, ist das eigene Unternehmen bestens gewappnet, um die Erwartungen der eigenen Kunden und des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden.

Zum einen ändert sich entlang der Lieferkette letztlich also der Onboarding-Prozess eines Lieferanten. Zum anderen aber auch die fortlaufende Überprüfung des fairen wirtschaftlichen Handelns aller Lieferanten im vorgelagerten Produktionsprozess. Denn bereits an dem Punkt, an dem die Wahl auf einen Lieferanten fällt, muss zukünftig dessen Zusage eingeholt werden, dass konform den gesetzlichen Vorgaben produziert und entsprechende Rohstoffe eingekauft werden. Diese Zusage wird kontinuierlich überprüft. Sollten Missstände ersichtlich werden, müssen Unternehmen im Falle eines Lieferkettengesetzes Maßnahmen ergreifen, um einer möglichen Haftung zu entgehen.

Schon heute vorbeugende Maßnahmen ergreifen

Wie sich zeigt, ist Risikoabwägung im Umfeld wirtschaftender Unternehmen eigentlich nichts Neues. Unternehmen sollten sich jetzt prozessual und organisatorisch positionieren, um gewappnet zu sein, wenn der Anspruch an eine faire, globale Produktion zum Gesetz werden sollte. Praktikable Lösungen für die operative Umsetzung dessen gibt es auf dem Markt bereits heute. So sind verschiedene Aspekte eines umfänglichen Qualitätsmanagementsystems wie Wareneingangs- und WarenausgangsprüfungAudit ManagementReklamationsmanagement und die Lieferantenbewertung eine gute Grundlage, um den Anforderungen nachweislich gerecht zu werden.

Ergreifen Sie schon heute Maßnahmen, um die Herkunft Ihrer Zulieferprodukte besser kontrollieren zu können. Verantwortungsvolle Lieferantenbewertung und -entwicklung gilt schon länger als normative Anforderung und nun auch als A und O, wenn es um verantwortungsvolles Wirtschaften im Sinne der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht geht. Qualität allein zu verantworten, ist unmöglich. Dafür braucht es ein Netzwerk: Positionieren Sie sich in Ihrem Liefernetzwerk nach vorne wie nach hinten als ein Unternehmen, das seine Sorgfaltspflicht ernst nimmt und bereits heute Produktqualität erzielt, auf die man wirklich stolz sein kann und die dabei hilft, die Zukunft aktiv zu gestalten.

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