So viel politischer Wirbel auch um das Lieferkettengesetz herrscht – im Grunde wäre das Inkrafttreten dessen nichts anderes als eine weitere gesetzlich geregelte Anforderung an den Produktionsprozess. Normative und gesetzliche Anforderungen sind das täglich Brot eines Qualitätsmanagers. Das haben wir in unserem BloQ-Artikel zu Anforderungen, Normen und Gesetzen bereits thematisiert. Zu diesen normativen Anforderungen zählt schon heute eine Risikoeinschätzung, die potenzielle Risiken frühzeitig aufdeckt. Was also ändert das Lieferkettengesetz? Eigentlich nur die Anzahl an Risiken, die wir im Rahmen unserer Risikoeinschätzung näher beleuchten müssen. Was jetzt so einfach klingt, stellt natürlich eine große Herausforderung dar. Denn wie genau soll es möglich sein, die komplette vorgelagerte Wertschöpfungskette zu überwachen?
Eine für die Thematik sensibilisierte Geschäftsführung wird auf die Verantwortlichen im strategischen Einkauf zugehen und sich rückversichern wollen, dass die eingekaufte Ware fair produziert wurde. Der Qualitätsmanager wird die vom strategischen Einkauf ausgewählten Lieferanten auditieren und sich die Versicherung einholen, dass die Ware gemäß der entsprechenden Auflagen produziert wurde. Zusätzlich wird er sich vergewissern müssen, dass sich die Lieferanten seines eigenen Lieferanten wiederum ebenfalls daran halten – und zwar angefangen beim ersten Glied der Lieferkette. Ist dies entsprechend gegeben und transparent dargelegt, ist das eigene Unternehmen bestens gewappnet, um die Erwartungen der eigenen Kunden und des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden.
Zum einen ändert sich entlang der Lieferkette letztlich also der Onboarding-Prozess eines Lieferanten. Zum anderen aber auch die fortlaufende Überprüfung des fairen wirtschaftlichen Handelns aller Lieferanten im vorgelagerten Produktionsprozess. Denn bereits an dem Punkt, an dem die Wahl auf einen Lieferanten fällt, muss zukünftig dessen Zusage eingeholt werden, dass konform den gesetzlichen Vorgaben produziert und entsprechende Rohstoffe eingekauft werden. Diese Zusage wird kontinuierlich überprüft. Sollten Missstände ersichtlich werden, müssen Unternehmen im Falle eines Lieferkettengesetzes Maßnahmen ergreifen, um einer möglichen Haftung zu entgehen.
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