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Qualitätsmanagement

Zwei wie Pech und Schwefel: Qualitätsmanagement und Recht

Philipp Reusch / 18.05.2017

Aus Themen wie Industrie 4.0 und Big Data sowie Produktsicherheit und Produkthaftung ergibt sich eine kritische Masse, die das gesamte Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Warum nicht die Chance ergreifen und auch die Rolle des Qualitätsmanagements neu definieren?

Ich will mir als Industrieanwalt gar nicht anmaßen, die Gegenwart oder Zukunft des Qualitätsmanagements zu bewerten oder gar Empfehlungen auszusprechen. Vielmehr sehe ich in der Rolle des QM im Unternehmen weiterhin den sinnvollsten Verbündeten bei der effizienten, aber strukturierten Umsetzung der Vielzahl rechtlicher Anforderungen.

Risiken minimieren

Die An- und Vielzahl rechtlicher An­forderungen an ein Unternehmen ist unstrukturiert nicht mehr zu bewältigen. Neben den oben geschilderten Aspek­ten kommt besonders in diesem Jahr­zehnt vermehrter Druck durch Beteiligte außerhalb des eigenen Unternehmens hinzu – nicht nur Kunden, sondern auch Verbraucher, Behörden oder sogar Regierungsorgane sind involviert. Fehler fallen dementsprechend auch häufiger auf. Und umso mehr entstehen Krisenszenarien in solchen Unternehmen, die keine oder wenig strukturierte Prozess­landschaften unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen unterhalten. In Firmen, in denen rechtliche Themen nur bei vermeintlicher oder tatsäch­licher Risikowahrnehmung oder bei entsprechendem Schadenseintritt behandelt werden, schlummern un­bekannte Risiken aus dem operativen Geschäft. Diese werden jeden Tag po­tenziert, weil das Unternehmen wächst, dieselben fehlerhaften und ungenügen­den Prozesse bestehen bleiben, und neue rechtliche Inhalte ebenfalls nicht umgesetzt werden.

Rechtliche Anforderungen fest etablieren

Lösungsmöglichkeiten gibt es einige, entscheidend aber sollten die Effizienz und Invasivität der Maßnahmen sein. Sicher bietet sich mit erheblichen Ressourcen eine jeweils individuelle Kontrolle von Produkt und Marktbedingungen sowie eine Überprüfung erledigter Maßnahmen und Prozesse und deren Dokumentation an. Aber ist das die Art von Unternehmen und Prozesslandschaft, die im 21. Jahr­hundert ernsthaft noch gelebt werden soll – und kann? Ist nicht vielmehr die Ausrichtung auf Prozessfähigkeit im Rahmen von Six Sigma ein deutliches Zeichen dafür, dass Unternehmen ihre Prozesse ertüchtigen und sichern, nicht überwachen und am Ende gar Pro­dukte aussortieren wollen? An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu den rechtlichen Anforderungen. Die Spezifi­kationsgrenzen in der Betrachtung von Prozessfähigkeit bilden die entschei­dende Schnittstelle zu den rechtlichen Anforderungen. Im Ergebnis ist die effiziente Umsetzung rechtlicher Anforderungen in einem Unternehmen eine Spezifikation bzw. ein entsprechender Prozess, der die rechtlichen Anforde­rungen an den jeweiligen Prozessteil­schritten in ihre relevanten Bestandteile heruntergebrochen und dynamisch bereitstellt.

QM und Recht zusammenführen

Das können auch Industrieanwälte nur sinnvoll unter Beteiligung des Qualitäts­managements lösen. Umgekehrt wird deutlich, dass die Inhalte wiederum nur von entsprechend befähigten Juristen geliefert werden können. Zielsetzung ist demnach eine Organisation, die quasi selbstlernend rechtliche Anforderun­gen in einem Regelkreis erkennt, an den entsprechenden Prozessschritten implementiert und Neuerungen in den relevanten Bereichen automatisiert anpasst. Auf dem Weg zu diesem Ziel ist in einem ersten Schritt für jedes Unternehmen prozessbezogen eine Landkarte rechtlicher Anforderungen bereitzustellen. Welche rechtlichen Anforderungen treffen also einen Kon­sumgüterhersteller, Anlagenbauer, einen Automobilzulieferer und einen Medizin­technikhersteller generell und individu­ell – und welcher Prozessschritt erledigt die jeweilige Anforderung sinnvoll?

Die Antwort: Legal Quality Management

Die Einhaltung produktsicherheitsrecht­licher Regelungen wird etwa bereits in der Entwicklung adressiert werden müssen. Fragestellungen rund um Reklamationen werden zwar primär auch im Vertrieb abgewickelt, sollten der Entwicklung aber tatsächlich auch zur Kenntnis gebracht werden. Nach diesem Schema wird man das gesamte Unternehmen ausrichten müssen. In dieser Hybridisierung von Qualitätsma­nagement und Recht, einem Legal Qua­lity Management, liegt eine beherrschte Prozessbasis. In der Konsequenz ist ein Umgang auch mit den neuen Anforderungen aus Internet of Things, Industrie 4.0 oder Big Data auf Basis einer beherrschten Struktur möglich. Andernfalls potenzieren diese Themen die ohnehin unentdeckt schlummernden Risiken im Unternehmen. Genau hier liegt das Betätigungsfeld des Qualitäts­managements 4.0.

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