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In unserem Blogartikel von Oktober 2020 haben wir über die Diskussionen um ein potenzielles Lieferkettengesetz berichtet – und außerdem aufgezeigt, was es für deutsche Unternehmen bedeutet, wenn der Anspruch an eine faire, globale Produktion zum Gesetz werden sollte. Was vor vier Monaten noch hypothetisch war, ist Mitte Februar einen Schritt weiter in Richtung Realität gerückt. Zumindest in entschärfter Form.
Nach langen Diskussionen kam es in Sachen Lieferkettengesetz zu einer Einigung zwischen den Ressorts von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Geplant ist, den Gesetzesentwurf Mitte März im Kabinett zu beschließen und noch vor der Bundestagswahl im September 2021 zu verabschieden.
Im derzeitigen Entwurf sind diese Eckpunkte festgehalten:
Das Pressestatement von Arbeitsminister Hubertus Heil zum Thema Lieferkettengesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Schon in den anfänglichen Diskussionen um das Lieferkettengesetz bildeten sich zwei Lager heraus: Auf der einen Seite forderten Initiativen und NGOs ein für kleine und große Unternehmen gültiges Gesetz mit zivilrechtlicher Haftung als Buße und der Verantwortung entlang der gesamten vorgelagerten Lieferkette. Auf der anderen Seite standen Unternehmensverbände, die sich gegen zu hohen bürokratischen Aufwand durch das Gesetz aussprachen und Wettbewerbsnachteile für Deutschland fürchteten.
Diese verschiedenen Lager beeinflussten auch die Diskussionen der Politiker maßgeblich. In einigen umstrittenen Punkten konnte sich Peter Altmaier gegen die Kollegen Müller und Heil durchsetzen – was nun zu einer „Kompromissformel“ führte. Verfolgt man die Berichterstattung in den Medien, merkt man schnell, dass keines der beiden Lager vollkommen zufrieden ist: Dem einen sind die Beschlüsse lange nicht radikal genug, dem anderen längst zu radikal. Einige der Kritikpunkte werden in einem Artikel der WirtschaftsWoche aufgegriffen. Entwicklungsminister Gerd Müller hat sich in einem Interview mit Deutschlandfunk der Kritik an dem aktuellen Gesetzesentwurf gestellt.
Mit seinem konkreten Gesetzesentwurf ist Deutschland nun das erste Land in der EU, das ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringt. Das Qualitätsversprechen „Made in Germany“ könnte damit zukünftig nicht mehr allein für technische Produktqualität stehen, sondern darüber hinaus auch für faire Löhne, Arbeitssicherheit und umweltschonende Verfahren. Auch die EU-Kommission plant, noch im ersten Halbjahr 2021 einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen. Während deutsche Politiker sich in einer Vorreiter-Rolle sehen, kritisieren Unternehmen die nationalen Sonderwege. Wie der Bundesverband der deutschen Industrie in seinem Artikel zum Thema aufzeigt, könnten die Sorgfaltspflichten im Gesetzesvorschlag der EU-Kommission enger gesehen werden als im deutschen Entwurf – auch die zivilrechtliche Haftung wird auf EU-Ebene noch diskutiert.
Die Politik macht mit dem Lieferkettengesetz den ersten Schritt in Richtung einer globalen Verantwortung – doch auch die Verbraucher haben laut der Politiker einen wesentlichen Anteil daran, faire Produktionsbedingungen zu unterstützen. So fiel in den Artikeln zum Thema immer wieder der zitierte Aufruf Gerd Müllers, auf faire Produkte zu achten. Zeitgleich merkte er an, dass das Lieferkettengesetz die Verbraucherpreise nicht stark in die Höhe treibe, da der Anteil der Lohnkosten am Endpreis gering sei.
Viele Unternehmen haben schon in der Vergangenheit erkannt, dass die Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz viele Konsument:innen überzeugt – denn nachhaltiges Denken verankert sich zunehmend in unserer Gesellschaft. Liefernetze nach sozialen und ökologischen Standards auszurichten, ist daher für viele Unternehmen längst eine Selbstverständlichkeit. Diese von vielen bereits ergriffene Chance wird durch das Lieferkettengesetz ab 2023 dann stufenweise zur Pflicht. Was genau sich dann für Unternehmen ändert, haben wir in unserem ersten Blogartikel zum Thema bereits aufgezeigt. Lösungen, um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes nachweislich gerecht zu werden, finden sich im Bereich des Qualitätsmanagements schon heute.
Kommt das Lieferkettengesetz oder kommt es nicht? Es scheint so, als ginge es inzwischen gar nicht mehr um die Frage nach dem „Ob“, sondern nur noch um das konkrete „Wann“. Der Vorwurf, dass deutsche Unternehmen ihren Gewinn zulasten Dritter entlang der globalen Wertschöpfungskette erwirtschaften,... weiterlesen
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